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   VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721   

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https://dejure.org/2013,14442
VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721 (https://dejure.org/2013,14442)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.05.2013 - Au 6 E 13.721 (https://dejure.org/2013,14442)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - Au 6 E 13.721 (https://dejure.org/2013,14442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung; keine Vater-Kind-Beziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721
    Die in Art. 6 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigter Weise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 14.07.2005 - 24 CE 05.1357
    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721
    Bei der Beurteilung ist auch maßgeblich, wie intensiv die Beziehung des ausländischen Vaters zu seinem deutschen Kind ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 24 CE 05.1357 - juris Rn. 11).

    Da sich der Anwendungsbereich des Art. 8 EMRK insoweit mit dem des Art. 6 GG deckt, kann Art. 8 EMRK auch keine weitergehenden Schutzwirkungen entfalten als Art. 6 GG (BayVGH, B.v. 14.7.2005 - 24 CE 05.1357 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie korrespondiert ein Anspruch des einzelnen Grundrechtsträgers aus Art. 6 GG gegenüber den zuständigen staatlichen Behörden und Gerichten, bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen zu berücksichtigten (BVerwG, U.v. 9.12.1997 - 1 C 19.96 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721
    Von einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung ist insbesondere auszugehen, wenn Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 24 CE 07.2969
    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721
    Die bloße Bereitschaft, die Vaterschaft für das Kind nach außen anzuerkennen und das Sorgerecht formalrechtlich zu übernehmen, führt nicht dazu, dass aufgrund der Schutzwirkung des Art. 6 GG eine Abschiebung rechtlich unmöglich wäre (BayVGH, B.v. 7.11.2007 - 24 CE 07.2969 - juris Rn. 3).
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